Brücken

Brücken bestehen aus so genannten Pfeiler-Kronen auf Zähnen,
die an die Lücken angrenzen, in
Verbindung mit Brückengliedern, die die Zahnlücken überbrücken
und die fehlenden Zähne ersetzen
.
Bei einer „Schaltbrücke“ liegt das Brückenglied zwischen zwei Pfeilerkronen. Bei einer „Freiendbrücke“
ist ein Brückenglied als einseitiger Abschluss an zwei oder mehr Kronen oder eine Schaltbrücke
angefügt. Die Präparation von Brücken entspricht einer Kronenpräparation.
Die jeweils präparierten Zähne sollen im Idealfall eine sog. gleiche Einschubrichtung
(„vertikale Präparationslinien“) haben, um spannungsfrei zu passen.

Brücken sind dann indiziert, wenn angrenzende Zähne bereits mit Füllungen versorgt sind oder
Implantate aufgrund mangelndem
Knochenangebot nicht möglich sind.

Brücken können zum Teil auch 2 oder in Einzelfällen gar 3 aneinandergrenzende, fehlende
Zähne ersetzen. Zudem können Brücken ebenfalls auf Implantaten verankert werden oder
eine Mischform aus Zahn und Implantat bilden.
Die häufigsten Werkstoffe entsprechen denen von Einzelzahnversorgungen.
Ebenfalls werden die präparierten Zähne mit Provisorien aus Kunststoff versorgt bis die endgültige Restauration eingesetzt werden kann.