Kronen

 

Die Ummantelung eines Zahnes durch einen geeigneten Werkstoff wie zum Beispiel einer
Metalllegierung (Vollgusskrone), Vollkeramik (Zirkonoxid), Verblendmetallkeramik (VMK) oder
Presskeramik (BioHPP) wird als Überkronung bezeichnet. Aufgabe einer Einzelkrone ist es,
den Zahn wiederherzustellen und dadurch möglichst lange zu erhalten.
Für eine künstliche Krone wird die natürliche Zahnkrone präpariert, das heißt, sie wird bis
ca. 1 mm unter/um den Zahnfleischsaum rundherum zylindrisch oder leicht konisch beschliffen
(abhängig ob Front- oder Seitenzahnbereich).
Am Zahnhals wird eine meist hohlkehlförmige Stufe angelegt. Auch bei der Kaufläche beziehungsweise
Schneidekante muss so viel abgeschliffen werden, dass genügend Platz zum Gegenbiss ist.
Daraufhin wird eine Abformung („Abdruck“) durchgeführt und der präparierte Zahn wird mit einem
Provisorium aus Kunststoff versorgt bis die endgültige Restauration eingesetzt werden kann.

Indikationen für Einzelkronen können sein:

  • den durch Karies und ausgedehnte (plastische) Füllungen geschwächten Zahn wiederherzustellen und dauerhaft zu schützen (v.a. auch wurzelbehandelte Zähne!)
  • durch Verschleiß (extreme Abkauung) oder Unfall verloren gegangene Hartsubstanz zu ersetzen
  • Entwicklungsstörungen, die seit dem Durchbruch der Zähne vorliegen, auszugleichen
  • Halte- und Stützelemente (z. B. Teleskope) für partielle oder subtotale Prothesen aufzunehmen
  • Stellungs- und Formanomalien der Zähne zu korrigieren – ästhetische Korrekturen vorzunehmen